ARUG II für Emittenten 


Die überarbeitete Aktionärsrechterichtlinie 2007/36 / EG in der durch die Richtlinie 2017/828 / EU geänderten und allgemein als ARUG II bekannten Version entfaltet ihre Wirkung am 3. September 2020, wenn die Durchführungsverordnung 2018/1212 in Kraft tritt.
Die Richtlinie fördert das langfristige Shareholder Engagement, um sicherzustellen, dass Entscheidungen auf die nachhaltige Stabilität eines Unternehmens abzielen und Umwelt- und Sozialfragen berücksichtigen. Die Umsetzung wird die Proxy-Landschaft und Transparenz von Aktionären für Emittenten in der gesamten EU verändern.
Am 3. September 2020 treten die Auswirkungen von ARUG II auf die Aktionärstransparenz, die Übermittlung von Informationen von Emittenten an Anleger und die Ausübung von Rechten in Kraft. 

Rechte und Pflichten

ARUG II betrifft alle Marktteilnehmer von Emittenten über Intermediäre, institutionelle Investoren, Vermögensverwalter und Proxy Adviser bis hin zu Kleinstaktionären. Während die Aktionäre von mehr Transparenz und schnelleren Kommunikationsflüssen profitieren, sind es die Unternehmen, die die neuen Anforderungen erfüllen und ihre Verfahren und Systeme kurzfristig anpassen müssen.
Die unmittelbaren Auswirkungen für Emittenten sind breit gefächert - von erhöhter Transparenz durch das Recht ihre Aktionäre zu kennen (Know your shareholder), bis zu neuen Auflagen wie der Verbesserung der Kommunikation mit Aktionären, wenn es um die HV-Einberufung und die Übermittlung von Informationen geht. Darüber hinaus soll die Richtlinie die Ausübung von Aktionärsrechten und die Verarbeitung von Stimmweisungen erleichtern.

Computershare und das ARUG II

Als weltweit führender Emittentendienstleister hat Computershare den Gesetzgebungsprozess genau beobachtet und frühzeitig interne Produktentwicklungen eingeleitet, um sicherzustellen, dass unsere Kunden vom ersten Tag an bestens in der Lage sind, die neuen Anforderungen zu erfüllen und von den eingeführten Rechten zu profitieren. Zusammen mit unseren langjährigen Beziehungen und der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit allen Parteien in der Verwahrkette ist Computershare gut positioniert, um Sie dabei zu unterstützen durch das neue Marktumfeld zu navigieren, ohne störende Nebeneffekte.

Computershare HUB

Im Rahmen von ARUG II müssen Emittenten mit Marktteilnehmern wie privaten sowie institutionellen Anlegern, Verwahrbanken, Zentralverwahrern (CSDs) und Stimmrechtsvertretern noch enger zusammenarbeiten. Der Computershare HUB, unsere europaweite Plattform, unterhält Schnittstellen zu den wichtigsten Marktteilnehmern und unterstützt Sie, die ARUG II-Vorschriften rund um Ihre Hauptversammlung zu erfüllen und einfach eine Aktionärsidentifiktion gemäß ARUG II durchzuführen.
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    Offenlegung / Shareholder ID

    Identifizierung der Aktionäre: Sie haben das Recht zu wissen, wer Ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind. Intermediäre müssen die Informationen unverzüglich übermitteln. Als Computershare-Kunde können Sie einfach auf die in Ihrem CARE-Konto übertragenen Informationen zugreifen (für Registerkunden) oder unseren umfassenden Shareholder ID-Bericht erhalten, der von unseren Ownership Intelligence-Teams weltweit mit hochwertigen Daten angereichert wurde und Ihnen wertvolle Informationen wie die zugehörigen Investment Adviser gibt.

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    HV-Einladung – Golden Operational Record

    Übermittlung von Informationen: Anleger erhalten Informationen wie die Einladung zur HV und die Tagesordnung rechtzeitig und in einem präzisen und standardisierten Format - dem „Golden Operational Record“. Stellen Sie Ihre HV-Einberufung mit nur einem Klick ARUG II-konform bereit.

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    Proxy Voting & Abstimmbestätigungen

    Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten: Der Computershare Hub erleichtert den Kommunikationsfluss für beide Seiten. Weisungen, die elektronisch abgegeben werden, werden verarbeitet und automatisch bestätigt. Nach der Versammlung werden wir Ihren Aktionären ebenfalls bestätigen, dass ihre Stimmen gültig aufgezeichnet und gezählt wurden.