​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Sie stehen vor der Aufgabe, eine Gläubigerversammlung zu organisieren? Dann ist eine gewissenhafte Planung sehr wichtig: Ähnlich wie bei der Hauptversammlung gilt es, bestimmte Formalien einzuhalten, einen geschlossenen Teilnehmerkreis einzuladen und zu akkreditieren sowie Beschlüsse zu fassen und festzuhalten.

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    Anleihe-Gläubigerversammlung

    Diese Versammlungen unterliegen in der Regel dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) bzw. den jeweils gültigen Anleihebedingungen. Zu ihrer Einberufung und Abhaltung sind bestimmte Fristen und Vorschriften zu erfüllen. Unter Umständen kann die Abstimmung auch im Umlaufverfahren stattfinden, also ohne Präsenzversammlung. Das Erreichen einer Mindestpräsenz ist zwingend notwendig, weil sonst keine Beschlussfähigkeit besteht. Neben der Expertise bei Versammlungen steht Computershare Meeting Services Ihnen auch in diesem Punkt zur Seite. Unser internationales Expertenteam führt seit über 70 Jahren erfolgreich Proxy-Kampagnen für eine Vielzahl von Mandanten durch.

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    Gläubigerversammlung nach der Insolvenzordnung (InsO)

    Die Gläubigerversammlung in der Insolvenz nach § 74 InsO wird vom Insolvenzgericht mit einem engen Zeitfenster einberufen. Darüber hinaus kann es eine Vielzahl unterschiedlicher Gläubigerklassen geben, die separat über Beschlüsse befinden müssen. Auch können Stimmrechte innerhalb des Gläubigerkreises bestritten werden. Eine akkurate, flexible und verlässliche Planung ist deshalb für alle Beteiligten ein Muss. Die Experten von Computershare unterstützen Sie dabei, fachkundig und zuverlässig, von der Einberufung bis zur Abstimmung – sowohl bei einer Anleihe-Gläubigerversammlung als auch bei der Gläubigerversammlung nach der Insolvenzordnung.

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